• 40. Förderung einer nachhaltigen Waldwirtschaft
  • Auszug Regierungsaussage

  • Le Gouvernement entend réformer la loi sur la protection des forêts et remplacer une législation obsolète pour tenir compte des différentes fonctions de la forêt et redéfinir les compétences entre l’Etat et les communes. Il entend poursuivre la mise en oeuvre conséquente des actions et des mesures du programme sylvicole national, en étroite collaboration avec tous les acteurs concernés, en visant entre autres une meilleure revalorisation de nos forêts nationales. Il assurera la rentabilité du travail en forêt par la promotion et la valorisation de la ressource bois, par la mise en oeuvre d’un régime d’aide aux mesures forestières, la certification des forêts et le soutien actif du Groupement des Sylviculteurs dans leurs tâches essentielles.

  • Stand der Umsetzung/Meco-Kommentar Stand der Umsetzung/Meco-Kommentar

  • Die Diskussionen betreffend eine Neuauflage des “Code forestier” wurden in einer sachlich und fachlich korrekten Atmosphäre abgeschlossen. Im öffentlichen Wald soll dabei besonders auf den Schutz der Biodiversität, sowie auf die weiteren Wohlfahrtswirkungen des Waldes vor ökonomischen Überlegungen geachtet werden. Trotz einiger Verbesserungen, wie Beschränkung der Kahlschlagfläche auf 50 Ar und das Verbot der Umwandlung von Laubwald in Nadelforste, sowie schwerste Eingriffe, wie der Einsatz von Dünger und Pestiziden oder Wurzelrodung, sind die Auflagen für die Privatwaldbesitzer aus ökologischer Sicht noch unzureichend. Es sollte daher nachgebessert werden.

    Die Erstellung eines Holzclusters wurde angegangen.


     

  • Qualität der Umsetzung Qualität der Umsetzung

  • In weiten Teilen entsprechen die im “code forestier” angestellten Überlegungen den Kriterien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Allerdings bleiben eine Reihe von Defiziten bestehen, z.B. ist der Totholzvorrat in den öffentlichen Wäldern noch immer unzureichend, eine genaue Kartierung der Biotopbäume und Alterungsinseln fehlt. Weiterhin ist eine Verlängerung der Umtriebszeit anzustreben. Dass die Produktion von Wertholz erstes Ziel sein muss, scheint sich mittlerweile langsam durchzusetzen. Die Produktion von Energieholz kann nur sekundär in gesonderten Fällen, bzw. in der Kaskadennutzung, erlaubt sein. Auch geht die verstärkte Erschließung (flächendeckender Waldstraßenbau, Wald-Remembrement, …) und Anpassung des Waldes an eine zunehmend maschinelle Bewirtschaftung mit tonnenschweren Harvestern auf Kosten des Waldnaturschutzes. Der Einsatz von schweren Maschinen v.a. auf tonigen Böden muss eingeschränkt werden, dieses Verbot auch überwacht werden. Störungsempfindliche Arten z.B. Schwarzstorch, werden nicht ausreichend geschützt. Ruhezeiten für den Wald sind weiterhin nicht gesetzlich verankert! Positiv ist, dass der flächendeckende Kahlschlag sowie das Mulchen von Waldparzellen nur mit Genehmigung beziehungsweise ganz verboten wird.

    Ein Erhaltungskonzept der Lohhecken mit ihren bedrohten Arten, wie etwa dem Haselhuhn, fehlt weiterhin.