• 103. Reduktion der Lärmbelastung
  • Auszug Regierungsaussage

  • Le Gouvernement mettra à jour les réglementations sur le bruit et établira des standards acoustiques contraignants pour les bâtiments privés et publics. Il poursuivra la mise en oeuvre des plans d’action « bruit » (directive 2002/49/CE) dont l’objectif général sera de réduire l’impact de la nuisance sonore en vue d’une meilleure qualité de vie pour la population. Dans ce contexte, une attention particulière sera donnée aux mesures antibruit le long des grandes routes et du chemin de fer.

  • Stand der Umsetzung/Meco-Kommentar Stand der Umsetzung/Meco-Kommentar

  • Die Investitionsbeihilfen für den objektbezogenen „Lärmschutz“ begrenzen sich derzeit auf auf die Sanierung von Häusern für AnwohnerInnen im Bereich des Flughafenareals und entlang gewisser Eisenbahntrassen.

    Aufgrund einer EU-Direktive wurden zwar neue Aktionspläne Lärmschutz vorgelegt, deren Erstellung basierte aber auf zum Teil älteren Berechnungen (wobei diese zwischenzeitlich zwar überarbeitet wurden, nach außen die daraus gezogenen Konsequenzen aber nicht bekannt sind) und begrenzen sich auf die EU-Vorgaben, sprich die besonders großen Quellen. Allerdings sollen die Gemeinden auch über den Klimaschutzpakt motiviert werden, verstärkt aktiv zu werden.

    In der PAG-Gesetzgebung ist die Ausweisung von „zones de bruit“ vorgesehen und im „règlement des bâtisses“ wurde die Lärmthematik integriert.

    Von der Erfassung der Situation bis zur Erstellung einer regelrechten Strategie zur Vermeindung des Lärms und zur Reduktion bestehender Belastungen ist jedoch noch ein weiter Weg.