• 110. Zeitgemässe Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
  • Auszug Regierungsaussage

  • L’Administration de la Gestion de l’Eau sera intégrée au Ministère du Développement durable.

    Le Gouvernement veillera à la mise en oeuvre conséquente de la loi relative à l’eau, en élaborant au plus vite les règlements grand-ducaux manquants. Le cas échéant, si des investissements importants s’avèrent indispensables, le Gouvernement étudiera les possibilités de recourir à des crédits d’investissement dans les infrastructures auprès de la Banque Européenne d’Investissement.

    Le Gouvernement élaborera le 2e plan de gestion de l’eau ensemble avec tous les acteurs concernés et utilisera la réserve foncière du « Flächepool » qui reste à constituer pour réaliser les objectifs de bon état des cours d’eau et des nappes phréatiques et les mesures anti-crues. En même temps il fera une évaluation des subventions étatiques pour ces mesures. Les mesures prioritaires dans le domaine de l’assainissement et de la gestion des eaux pluviales bénéficieront de cofinancements de la part du Fonds pour la gestion de l’eau.

  • Stand der Umsetzung/Meco-Kommentar Stand der Umsetzung/Meco-Kommentar

  • Das Wasserwirtschaftsamt wurde ins Nachhaltigkeitsministerium übertragen, was sicherlich sehr positiv zu werten ist! Der Wasserschutz erhielt unter diesem Ministerium einen anderen Stellenwert, den es anzuerkennen gilt, auch die menschlichen Ressourcen wurden ausgebaut, was grundsätzlich eine äußerst wichtige und begrüßenswerte Entwicklung darstellt.

    Doch auch diese Reorganisation, sowie die Reform des Wassergesetzes und die termingerechte Verabschiedung des 2. Bewirtschaftungsplanes der Wasserrahmenrichtlinie für die Periode 2015-2021, können nicht über die mangelhafte respektive allzu schleppende Umsetzung hinwegtäuschen.

    Flächenpools wurden im neuen Naturschutzgesetz verankert, müssen aber gemäß diesem Gesetz erst innerhalb der nächsten 7 Jahre obligatorisch eingerichtet sein.

    Inwiefern darüberhinausgehende Initiativen ergriffen wurden, ist schwerlich zu sagen.

    Die Problematik des Trinkwasserschutzes bleibt jedoch bestehen. Das Nachhaltigkeitsministerium hat in dieser Legislaturperioder aber konsequent an der Umsetzung von Trinkwasserschutzgebieten gearbeitet (11 großherzogliche Reglemente sind in Kraft, 32 in der Ausweisungsprozedur und 9 sollen gemäß Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes vor dem Sommer 2018 in die Prozedur gehen).

    Nichtsdestotrotz gibt es aber große Bedenken, inwiefern die Trinkwasserversorgung langfristig aufrecht erhalten werden kann. Das Wasserwirtschaftsamt hat eine Analyse über das Einsparpotential erstellt, bei stetem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum sind aber Engpässe – ja sogar grundsätzliche – Probleme erkennbar. Eine Gesamtstrategie betreffend die langfristige Wassergestion tut Not.

  • Qualität der Umsetzung Qualität der Umsetzung

  • Der Mouvement Ecologique hatte die Qualität des zweiten Bewirtschaftungsplanes sehr stark hinterfragt, u.a. angesichts fehlender konkreter Ziele und mangelnder Zeithorizonte.

    Die Reform des Wasserwirtschaftsgesetzes ist grundsätzlich positiv zu werten.

    Viele notwendige Maßnahmen werden aber nur schleppend umgesetzt, z.T. werden Probleme immer noch nicht oder lediglich zögerlich angegangen (wie z.B. die Sicherstellung der so wichtigen Flussdurchgängigkeit usw.).