• 1. Verbesserung des Zugangs zu Informationen im Umweltbereich
  • Auszug Regierungsaussage

  • Le Gouvernement mettra en oeuvre une réforme du droit à l’information tout particulièrement en ce qui concerne les informations relatives aux questions environnementales. Il déposera un nouveau projet de loi en vue d’introduire au profit des citoyens un droit d’accès élargi à l’information et aux documents administratifs, basé sur le principe que l’Etat doit de sa propre initiative garantir l’accès aux informations comme établi par la Convention de Aarhus.

  • Stand der Umsetzung/Meco-Kommentar Stand der Umsetzung/Meco-Kommentar

  • Die Regierung legte Anfang 2016 ein Gesetzesprojekt betreffend den freien Zugang zu Informationen im generellen (“projet de loi relative à une administration transparente et ouverte”) vor, das in der zuständigen Kommission der Abgeordnetenkammer diskutiert wurde und nun dem Staatsrat für ein zweites Gutachten erneut zugestellt wurde.

    Das Gesetzesprojekt ist sicherlich besser als der erste Entwurf, der unter der vorherigen Regierung vorgelegt wurde, allerdings bleibt der Entwurf weiterhin stark verbesserungsfähig. Es erscheint, als ob die Autoren das Informationsrecht des Bürgers eher als lästige Notwendigkeit (in Grenzen) ansehen würden, als dass sie es als Chance für einen mündigen Bürger und eine verstärkte Partnerschaft mit dem Bürger sehen würden.

  • Qualität der Umsetzung Qualität der Umsetzung

  • Einige wenige, wenn auch wichtige, Korrekturen zu dem Gesetz der vorigen Regierung wurden durchgeführt, so wurde u.a. eine Kommission geschaffen an die sich BürgerInnen wenden können, wenn ihnen Informationen nicht zugestellt oder verweigert wurden. Das Gesetzesprojekt beinhaltet jedoch erhebliche Mängel so z.B. zu viele Ausnahmebestimmungen, die nicht ausreichend definiert sind.  Der Geist des Gesetzesprojektes ist nicht so, dass BürgerInnen breitestmöglich informiert und in Entscheidungsprozesse einbezogen werden sollen. Es handelt sich in keinster Form um ein zukunftsweisendes Gesetz, das BürgerInnen als Partner ansieht.