• 11. Verbesserung des Zugangs zu Informationen
  • Auszug Regierungsaussage

  • Le Gouvernement veillera à ce que l’administration adopte ses décisions dans la transparence et dans le dialogue avec les citoyens. Il déposera un nouveau projet de loi en vue d’introduire au profit des citoyens un droit d’accès élargi à l’information et aux documents administratifs, basé sur le principe que l’Etat doit de sa propre initiative donner l’accès aux informations.

  • Stand der Umsetzung/Meco-Kommentar Stand der Umsetzung/Meco-Kommentar

  • Die Regierung legte Anfang 2016 ein Gesetzesprojekt betreffend den freien Zugang zu Informationen im generellen (“projet de loi relative à une administration transparente et ouverte”) vor, das in der zuständigen Kommission der Abgeordnetenkammer diskutiert wurde und nun dem Staatsrat für ein zweites Gutachten erneut zugestellt wurde.

    Das Gesetzesprojekt ist sicherlich besser als der erste Entwurf, der unter der vorherigen Regierung vorgelegt wurde, allerdings bleibt es stark verbesserungswürdiges Gesetz. Es erscheint, als ob die Autoren das Informationsrecht des Bürgers eher als lästige Notwendigkeit (in Grenzen) ansehen würden, als dass sie es als Chance für einen mündigen Bürger und eine verstärkte Partnerschaft mit dem Bürger sehen würden.

  • Qualität der Umsetzung Qualität der Umsetzung

  • Einige wenige, wenn auch wichtige Korrekturen, zu dem Gesetz der vorigen Regierung wurden durchgeführt, so u.a. eine Kommission geschaffen, an die sich BürgerInnen wenden können, wenn ihnen Informationen nicht zugestellt oder verweigert wurden. Das Gesetzprojekt beinhaltet jedoch erhebliche Mängel u.a. zu viele Ausnahmebestimmungen, die nicht ausreichend definiert sind.  Der Geist des Gesetzesprojektes ist nicht jener, dass BürgerInnen breitestmöglich informiert und in Entscheidungsprozesse einbezogen werden sollen. Es handelt sich derzeit in keinster Form um ein zukunftsweisendes Gesetz, das BürgerInnen als Partner ansieht.